Erfolg bei zweitem Stattsexamen im Lehramt
Unser Mandant hatte die mündliche Prüfung im Rahmen des 2. Staatsexamens für das Lehramt an Berufsschulen in Hamburg endgültig nicht bestanden. Die unterrichtspraktischen Prüfung wurden erfolgreich absolviert. Das Überdenkungsverfahren und das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Wir haben sodann Klage erhoben und zahlreiche Verfahrens- und Bewertungsfehler vorgetragen. Bei einer aufwändigen Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Durchführung des Überdenkungsverfahrens verweigert hatte. Der Prüfer gab schlicht an, die Einwendungen des Klägers nicht gelesen zu haben. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler und unser Mandant wird zu einem neuen Prüfungsversuch zugelassen.