Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Lehramt machen einen großen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit aus.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter.
Bereits der Vorbereitungsdienst ist häufig von Ungerechtigkeiten und Verstößen gegen die Chancengleichheit geprägt.
So sind die Möglichkeiten, an den verschiedenen Ausbildungsschulen meist nicht einheitlich.
Die Ausbildungsnote kann auch stark von persönlicher Sympathie oder Antipathie geprägt sein.
Dies betrifft häufig den Schulleiter der Ausbildungsschule oder den Mentor.
Sämtliche Teile der zweiten Staatsprüfung können dann Gegenstand eines Widerspruchs bzw. Klageverfahrens werden.
Eindeutiger Schwerpunkt liegt dabei auf den unterrichtspraktischen Prüfungen.
Diese Prüfungsform ist extrem fehleranfällig und rechtlich sehr problematisch.
Ein großes Problem besteht bereits darin, dass der Prüfling von der Klassengemeinschaft abhängig ist,
um seine Leistungen unter Beweis stellen zu können. Nicht alle Ereignisse dürfen hier zu Lasten des Prüflings bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Auch ist der Bewertungsmaßstab der Prüfer manchmal nicht nachvollziehbar und somit willkürlich.
Wir konnten in diesem Bereich bereits viele Erfahrungen sammeln und haben zahlreichen Mandanten doch noch zu einem Erfolg in
der zweiten Staatsprüfung für Lehrämter verholfen.