Prüfungsanfechtungen in Medizin machen einen großen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit aus.
Dies betrifft das gesamte Prüfungsverfahren nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Dabei geht es inhaltlich entweder um die schriftliche Prüfung in einem Antwort-Wahl-Verfahren nach § 14 ÄApprO oder um eine mündlich-praktische Prüfung.
Beide Prüfungsleistungen sind typisch für die medizinische Ausbildung und weisen rechtliche Besonderheiten auf.
Bei der schriftlichen Prüfung geht es häufig darum, die individuelle Bestehensgrenze durch eine Überprüfung der gestellten Aufgaben abzusenken.
Wir haben große Erfahrung damit, die Rechtmäßigkeit der vom IMPP gestellt Aufgaben zu überprüfen.
Auch ein Rücktritt von der Prüfung nach dem ersten Prüfungstag ist häufig Gegenstand der Prüfungsanfechtungen in Humanmedizin.
Die mündlich praktischen Prüfungen sind häufig von Ungerechtigkeiten im Hinblick auf die Chancengleichheit geprägt.
Sowohl im Widerspruchsverfahren und dem dazugehörigen Überdenkungsverfahren, als auch vor den Verwaltungsgerichten,
konnten wir zahlreiche Erfahrungen sammeln und Erfolge erzielen.
Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Bereich Humanmedizin erhalten wir entweder durch unsere Mandanten oder aber durch eigene Recherche.
Manchmal ist es auch erforderlich, einen Mediziner bzw. Gutachter zur optimalen Bearbeitung hinzuzuziehen.
Wir arbeiten hier mit einer promovierten Ärztin aus Hamburg zusammen.