Eine Promotion stellt häufig den Abschluss der akademischen Ausbildung dar. Sie ist typischerweise mit viel Aufwand verbunden und für den Doktoranden
von besonderer Bedeutung. Nahezu jeder Schritt im Promotionsverfahren kann dabei rechtliche Beratung erforderlich machen.
So kann schon das Betreuungsverhältnis während der Bearbeitungszeit der Dissertation zu großen Schwierigkeiten führen.
Der Doktorand und der Betreuer können unterschiedliche Auffassungen entwickeln, und es kann zu Konflikten kommen.
Auch die Besetzung der Promotionskommission durch den Promotionsausschuss kann für den Doktoranden zu Schwierigkeiten führen.
In den meisten Fällen drehen sich Rechtsstreitigkeiten allerdings um die Begutachtung der Dissertation.
Eine nicht gerechtfertigte schlechte Bewertung kann hier ebenso Streitgegenstand sein, wie ein ungerechtfertigter Täuschungsvorwurf.
Ein Täuschungsvorwurf kann auch erst viele Jahre nach Erhalt des Doktortitels erhoben werden.
Wir haben bundesweit große Erfahrung in den verschiedensten Konstellationen, Doktoranden zur Seite zu stehen.