Prüfungen an Universitäten stellen einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Gegen fast jede größere Hochschule bzw.
Fachhochschule in Deutschland haben wir schon prüfungsrechtliche Verfahren geführt.
Dabei ging es in früheren Jahren häufig um Diplom- oder Magisterprüfungen. Inzwischen sind allerdings fast alle Prüfungsordnungen
auf Bachelor- und Masterabschlüsse ausgerichtet. Mit dieser Umstellung gingen eine Modularisierung der Studiengänge und
eine deutliche Zunahme des Prüfungsdrucks einher. Inzwischen kann eine nicht bestandene Modulprüfung in jedem Stadium des Studiums dazu führen,
dass der Bachelor- oder Masterstudiengang endgültig nicht bestanden ist. Tatsächlich leiden zahlreiche Prüfungsentscheidungen
an rechtlichen Fehlern und werden der erbrachten Leistung nicht gerecht. In einem Widerspruchsverfahren wird es zunächst darum gehen,
die Prüfer von einer Anhebung der Bewertung zu überzeugen. Gelingt dies nicht, so kann ein Verfahrensfehler zu einer Wiederholung der Prüfung führen.
Häufig beschäftigen wir uns auch mit dem Vorwurf eines Täuschungsversuchs. Auch dies kann dazu führen, dass eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden ist.
Die Universitäten nehmen dabei häufig verfrüht einen Täuschungsversuch an, oder greifen zu den falschen Rechtsfolgen.
In einem Widerspruchs- oder Klageverfahren würde die Entscheidung dann aufgehoben werden.
Die erbrachte Prüfungsleistung wird dann regulär bewertet oder darf erneut vorgenommen werden.