Wir führen Prüfungsanfechtung gegen die Steuerberaterprüfung und die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer durch.
Beide Prüfungen sind sehr anspruchsvoll und weisen eine hohe Durchfallquote auf.
Als Prüfung zum Wirtschaftsprüfer kommen sowohl das Wirtschaftsprüferexamen als auch die verkürzte Wirtschaftsprüferprüfung
nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung in Betracht. Die Prüfung wird dabei von der Wirtschaftsprüferkammer durchgeführt.
Dabei erfolgt im Wesentlichen eine bundeseinheitliche Organisation. Die Wirtschaftsprüferkammer unterhält Landesgeschäftsstellen,
an denen die Prüfung durchgeführt wird. Die Prüfungsanfechtung richtet sich gegen das Nichtbestehen der Prüfung bzw. der Ergänzungsprüfung.
Unser Ziel kann hier sowohl eine Anhebung der Bewertung als auch ein weiterer Prüfungsversuch sein.
Die Steuerberaterprüfung stellt in mehrfacher Hinsicht eine Besonderheit dar. Die Finanzverwaltung,
vertreten durch die Steuerberaterkammer, erlässt hier den Bescheid mit dem Prüfungsergebnis.
Rechtliche Grundlagen sind das Steuerberatungsgesetz, die Finanzgerichtsordnung, sowie auch die Abgabenordnung.
Neben diesen besonderen rechtlichen Bestimmungen muss eine Prüfungsanfechtung gegen eine Steuerberaterprüfung nach einem besonderen Verfahren durchgeführt werden.
Tatsächlich besteht nicht die Möglichkeit eines Widerspruchs, sondern es muss sofort Klage bei dem jeweils zuständigen Finanzgericht erhoben werden.
Im Rahmen dieses Klageverfahrens kann dann zunächst ein Überdenkungsverfahren durchgeführt werden.
Sollte es hier nicht zu der erforderlichen Anhebung der Bewertung kommen, so muss der Vortrag im Hinblick auf Verfahrens- und Beurteilungsfehlern ergänzt werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir hier, auf welche Kleinigkeiten zu achten ist.