Prüfungsanfechtungen in Zahnmedizin sind fester Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Dies betrifft das gesamte Prüfungsverfahren nach der Approbationsordnung für Zahnärzte.
Gegenstand von prüfungsrechtlichen Verfahren sind damit insbesondere die naturwissenschaftliche Vorprüfung,
die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung. Auch Bewertungen innerhalb des Studiums und können Gegenstand von Prüfungsanfechtung in sein.
Gerade die Prüfungen in Zahnmedizin sind sehr speziell und somit auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Herausforderung.
Dies beginnt schon damit, dass bei der Anfertigung von Zahnersatz der Bewertungsmaßstab oft nur schwer nachvollziehbar ist.
Sowohl in der Durchführung von Widerspruchsverfahren, als auch in der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten konnten wir große
Erfahrungen sammeln und Erfolge erzielen.