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Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Informationen zum Widerspruchsverfahren

Examensanfechtung

Bescheid und Akteneinsicht

Natürlich ist es ein Schock zu erfahren, mit einer schlechten Note ins Berufsleben starten zu müssen...
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Examensanfechtung

Überdenkungsverfahren

Nach Einlegung des Widerspruchs befindet sich das Verfahren zunächst im Stadium des verwaltungsinternen Nachkontroll…
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Examensanfechtung

Widerspruchsverfahren und Klage

Hat das Überdenkungsverfahren zu keiner Anhebung der Note geführt und wird das Verfahren nicht seitens...
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Examensanfechtung

Mängel der Prüfung

Bisher wurden ausgiebig das Verfahren und die Rahmenbedingungen der Anfechtung eines Staatsexamens erläutert.
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Widerspruchsverfahren und Klage

Hat das Überdenkungsverfahren zu keiner Anhebung der Note geführt und wird das Verfahren nicht seitens des Prüflings für erledigt erklärt, so kommt es zu einer Überprüfung durch das Prüfungsamt selbst. Erkennt nun das Prüfungsamt das Vorbringen des Prüflings an, so kommt es zu einer Neubewertung der Klausuren durch zwei andere Prüfer. Dies gibt erneut die Chance auf eine bessere Bewertung der Klausuren. In der Praxis ist es allerdings sehr selten, dass das Prüfungsamt eine Neubewertung anordnet, da die Stellungnahmen der Ausgangsprüfer in die Überlegung miteinbezogen werden. Kommt es nicht zu einer positiven Entscheidung des Prüfungsamtes, ergeht ein ablehnender Widerspruchsbescheid und der Klageweg ist eröffnet.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die letzte Möglichkeit, eine Neubewertung der Klausur zu erreichen bzw. einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu bekommen. Die Möglichkeit der Klage sollte in ihrem Potential nicht unterschätzt werden. Auch in diesem Verfahrensstadium kommt es nicht selten zu positiven Entscheidungen.

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