Hat das Überdenkungsverfahren zu keiner Anhebung der Note geführt und wird das Verfahren nicht seitens des Prüflings für erledigt erklärt, so kommt es zu einer Überprüfung durch das Prüfungsamt selbst. Erkennt nun das Prüfungsamt das Vorbringen des Prüflings an, so kommt es zu einer Neubewertung der Klausuren durch zwei andere Prüfer. Dies gibt erneut die Chance auf eine bessere Bewertung der Klausuren. In der Praxis ist es allerdings sehr selten, dass das Prüfungsamt eine Neubewertung anordnet, da die Stellungnahmen der Ausgangsprüfer in die Überlegung miteinbezogen werden. Kommt es nicht zu einer positiven Entscheidung des Prüfungsamtes, ergeht ein ablehnender Widerspruchsbescheid und der Klageweg ist eröffnet.
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die letzte Möglichkeit, eine Neubewertung der Klausur zu erreichen bzw.
einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu bekommen. Die Möglichkeit der Klage sollte in ihrem Potential nicht unterschätzt werden.
Auch in diesem Verfahrensstadium kommt es nicht selten zu positiven Entscheidungen.
>>weiter zu Mängel der Prüfung