Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Exmatrikulation beendet das Studienverhältnis. Das ist keineswegs problematisch und häufig sogar gewollt. Der Student kann sich nach dem Bestehen der Abschlussprüfung oder auch sonst freiwillig exmatrikulieren. Problematisch ist eine Exmatrikulation die ungewollt und durch die Hochschule vorgenommen werden.
Exmatrikulation, wenn:
Meistens erfolgt eine Exmatrikulation, wenn Prüfungsfristen überschritten oder eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden wurde. Dann ist häufig die erste Frage, ob eine Fortsetzung des Studiums während der Durchführung einer Prüfungsanfechtung noch möglich ist. In den meisten Fällen ist eine Fortsetzung des Studiums möglich. Häufig ist es auch gar nicht erforderlich gegen die Exmatrikulation gesondert vorzugehen. Ist die Prüfungsanfechtung erfolgreich, so muss die Hochschule erneut eine Immatrikulation vornehmen. Wird gegen die Exmatrikulation Widerspruch oder Klage eingereicht, so führt die aufschiebende Wirkung dazu, dass das Studium fortgesetzt werden kann.
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