
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fristen sind im Prüfungsrecht von größter Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die Fälle des Nichtbestehens bzw. endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung und die Exmatrikulation. Werden hier Fristen versäumt, so hat dies zur Folge, dass gegen das Ergebnis nichts mehr unternommen werden kann. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, so kann es passieren, dass das Ergebnis als richtig gilt. Es besteht dann keine Möglichkeit mehr für eine Prüfungsanfechtung oder eine sonstige Problemlösung.
Wird ein Ergebnis bekannt gegeben, so kann nur innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden. Die Frist beträgt gerade nicht 4 Wochen, sondern genau einen Monat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf dem Brief über das Ergebnis der Prüfung auch eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt war. Ist dies nicht der Fall, so beträgt die Frist ein Jahr.
Es muss genau bestimmt werden, wann die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses stattgefunden hat. Auch muss die Frist zutreffend berechnet werden. Dies sind bereits anspruchsvolle Rechtsfragen die durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden sollten.
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