Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Prüfungsanfechtungen in Zahnmedizin sind fester Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dies betrifft das gesamte Prüfungsverfahren nach der Approbationsordnung für Zahnärzte. Gegenstand von prüfungsrechtlichen Verfahren sind damit insbesondere die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung. Auch Bewertungen innerhalb des Studiums und können Gegenstand von Prüfungsanfechtung in sein. Gerade die Prüfungen in Zahnmedizin sind sehr speziell und somit auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Herausforderung. Dies beginnt schon damit, dass bei der Anfertigung von Zahnersatz der Bewertungsmaßstab oft nur schwer nachvollziehbar ist. Sowohl in der Durchführung von Widerspruchsverfahren, als auch in der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten konnten wir große Erfahrungen sammeln und Erfolge erzielen.
Jetzt beraten lassenErteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!