Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Wir sind Experten für die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen. Bei Prüfungen handelt es sich um komplexe Entscheidungen die den Anspruch haben die Leistungsfähigkeit eines Menschen zu messen und festzustellen. Häufig geht es dabei um die Qualifizierung für einen Beruf oder aber jedenfalls um den Abschluss einer langjährigen und aufwändigen Ausbildung. Ein Misserfolg kann Lebenswege verändern und Chancen verbauen. Es ist somit von großer Bedeutung, dass eine Prüfungsentscheidung rechtmäßig und fehlerfrei erfolgt, damit niemanden zu Unrecht als nicht leistungsfähig „abgestempelt“ wird. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht für unsere Mandant`in die Rechtmäßigkeit von Prüfungen zu überprüfen und gegen ungerechte Prüfungsentscheidungen zu kämpfen. Diese Aufgabe bewältigen wir mit großem Erfolg, weil wir mit Fingerspitzengefühl und einer bewährten Strategie vorgehen. Selbstverständlich verfügen wir aber auch über fundierte Kenntnisse und kennen die rechtlichen Zusammenhänge einer Prüfung sehr genau. So sind wir in der Lage prüfungsrechtlich zu denken und die Entscheidung in allen ihren Facetten zu durchdringen. Es ist wichtig genau zu wissen, wo Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler versteckt sein können und wie diese zum Nutzen unseres Mandanten vorgebracht werden können. Wir wissen sehr genau, ob eine Anhebung der Bewertung möglich ist und ob die Chance besteht einen neuen Prüfungsversuch zu erhalten. Jede prüfungsrechtliche Entscheidung ist individuell und wird von uns in ihrer gesamten Komplexität durchdrungen und hinterfragt.
Weiter zu ÜberdenkungsverfahrenErteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!