Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Ein wichtiges Element zahlreicher Prüfungsanfechtungen ist die Durchführung des Überdenkungsverfahrens. Jeder Prüfling hat einen Anspruch darauf, dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings gegen die Bewertung auseinandersetzen. Sofern der Prüfling sog. substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung erhebt, müssen die Prüfer sich mit diesen im Einzelnen beschäftigen. Es muss somit eine Bewertung nach der Bewertung durchgeführt werden. Diese erneute Beschäftigung der Prüfer kann zu einer Anhebung der Bewertung führen. Es kann aber natürlich auch passieren, dass die Prüfer bei ihrer Bewertung bleiben und die Note nicht angehoben wird. Dieses Überdenkungsverfahren ist gerade bei juristischen Prüfungsanfechtungen von großer Bedeutung. Auch bei allen anderen Prüfungen sollte dieses Verfahren aber immer durchgeführt werden. Tatsächlich ist es Überdenkungsverfahren der einfachste Weg eine Anhebung der Bewertung und damit eine Notenverbesserung zu erreichen.
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