Unsere Strategie
für Ihre Prüfungsanfechtung

Im Prüfungsrecht ist es sehr wichtig, eine plausible und nachvollziehbare Strategie zu verfolgen. In der jahrelangen prüfungsrechtlichen Tätigkeit haben wir verstanden, dass ein prüfungsrechtliches Verfahren mit „Zuckerbrot und Peitsche“ geführt werden muss und somit eine Doppelstrategie erfordert. Gerade wenn es darum geht, den Prüfer zu Ihren Gunsten zu beeinflussen, ist es wichtig, einen sachlichen und gewinnenden Ton einzuhalten. Hier ist das Florett oft das bessere Werkzeug als das Schwert. Im sog. Überdenkungsverfahren geht es immerhin darum, eine Anhebung der Bewertung zu Ihren Gunsten zu erreichen. Dies ist das wertvollste Rechtsschutzziel und sollte unbedingt verfolgt werden.

Neben der positiven Beeinflussung der Prüfer im Überdenkungsverfahren besteht unsere Doppelstrategie aus dem vielleicht noch wichtigeren zweiten Element: Danach muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde schon zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Damit wird dann ein gewisser Druck aufgebaut und dem Prüfungsamt signalisiert, dass ein eventuell drohendes Klageverfahren zu Ungunsten der Universität ausgehen würde. Dies kann dann dazu führen, dass die verantwortlichen Juristen in der Hochschule den Prüfer dazu auffordern, seine Bewertung anzuheben. Das Überdenkungsverfahren stellt dann eine „goldene Brücke“ für die Hochschule dar, ein streitiges Verfahren zu vermeiden.

Um diese geschilderte Doppelstrategie wirksam einsetzen zu können, ist ein fundiertes prüfungsrechtliches Wissen erforderlich. Gerade das Prüfungsverfahren wird von den Hochschulen oft fehlerhaft durchgeführt. Die Fehler sind allerdings nicht leicht zu erkennen und werden von Prüfern, Prüflingen und den Mitarbeitern des Prüfungsamtes oft übersehen. Dabei hat jeder kleine Verstoß gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung, des Hochschulgesetzes oder allgemeiner prüfungsrechtlicher Grundsätze das Potenzial, zu einem für Sie als Prüfling erfolgreichen Verfahren zu führen. Das gleiche gilt für Bewertungsfehler bei der inhaltlichen Bewertung der Leistung. Auch hier sind Fehler schwer zu erkennen, können allerdings eine große Wirkung entfalten. Insgesamt könnte sich ruhigen Gewissens auf unsere jahrelange Erfahrung in Prüfungsanfechtungen verlassen.

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