HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

MANDANT WERDEN

Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Erfolg bei zweitem Stattsexamen im Lehramt
9 | 2024 - #Prüfungsrecht #Lehramt #Staatsexamen #Erfolg #Verwaltungsgericht Hamburg

Unser Mandant hatte die mündliche Prüfung im Rahmen des 2. Staatsexamens für das Lehramt an Berufsschulen in Hamburg endgültig nicht bestanden. Die unterrichtspraktischen Prüfung wurden erfolgreich absolviert. Das Überdenkungsverfahren und das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Wir haben sodann Klage erhoben und zahlreiche Verfahrens- und Bewertungsfehler vorgetragen. Bei einer aufwändigen Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Durchführung des Überdenkungsverfahrens verweigert hatte. Der Prüfer gab schlicht an, die Einwendungen des Klägers nicht gelesen zu haben. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler und unser Mandant wird zu einem neuen Prüfungsversuch zugelassen. 

Zweites Staatsexamen in Hessen gerettet
9 | 2024 - #Examensanfechtung #Juraprüfung #Staatsexamen #Verwaltungsgericht Frankfurt

Unsere Mandantin hatte das 2. Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt haben wir zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Schließlich konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass ein Prüfer folgerichtige Ausführungen zu Unrecht nicht zugunsten unserer Mandantin berücksichtigt hatte. Es kommt nunmehr zu einer Neubewertung der Klausur durch neue Prüfer. Dies bedeutet eine echte Chance doch noch zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

#Prüfungsrecht #Staatsexamen Pflegefachfrau #Pflegeprüfung #Bezirksregierung Arnsberg - 9 | 2024

Staatsexamen Pflegefachfrau gerettet


Unsere Mandantin hatte die praktische Prüfung im Rahmen des Staatsexamens zur Pflegefachfrau nicht bestanden. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens haben wir zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen. Im Ergebnis erging ein Abhilfebescheid durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Bezirksregierung übernimmt die Kosten und unsere Mandantin wird seiner erneuten Prüfung zugelassen.

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
8 | 2024 - #Prüfungsrecht #Pharmazie #Nichtbestehen #Antestat

Bestehen des Antestats im Studiengang Pharmazie


Unser Mandant hat im Studiengang Pharmazie ein Antestat zum wiederholten Mal nicht bestanden und die Universität hat ihn informiert, dass er exmatrikuliert wird und daher seinen Traumberuf aufgeben muss. In einem Widerspruchsverfahren konnte dargelegt werden, dass es zu Fehlern bei der Bewertung und in dem Verfahren gekommen ist. Die Bewertung wurde angehoben und nun hat unser Mandant die Chance, sein Studium fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen. gen.

#Examensanfechtung #Jura #Rheinland-Pfalz #Staatsexamen - 8 | 2024

Juraexamen: Überdenkungsverfahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich


Unsere Mandantin hatte das Erste Staatsexamen in Jura in Rheinland-Pfalz nicht bestanden. Im Wiederholungsversuch fehlten 2 Punkte für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahrens durchgeführt und bei mehreren Aufsichtsarbeiten die Bewertungen kritisiert. Dabei gelten in Rheinland-Pfalz Besonderheiten: Die Einlassungen werden den Prüfern nur zugeleitet, wenn ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen ist. Damit wird das Überdenkungsverfahren in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt. Wir halten diese Vorgehensweise für rechtswidrig. Dennoch haben wir die Begründungen im Überdenkungsverfahren entsprechend angepasst. Diese Anpassungen führten nunmehr zum Erfolg. Das Prüfungsamt hat zwei Bewertungsfehler angenommen und in zwei Aufsichtsarbeiten jeweils neue Prüfer eingesetzt. Diese kamen insgesamt zu einer deutlich besseren Bewertung. Unsere Mandantin hat nunmehr die zwei Punkte zusätzlich erhalten und ist zur mündlichen zugelassen. Gerade in Rheinland-Pfalz freuen uns über diesen Erfolg sehr.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
8 | 2024 - #Prüfungsrecht #Steuerberaterprüfung #mündliche Prüfung #Niedersachsen

Erfolg vor Finanzgericht Niedersachsen wegen Steuerberaterprüfung


Unsere Mandantin hatte die Steuerberaterprüfung im Wiederholungsfall nicht bestanden. Obwohl sie zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde ergab sich nach der Durchführung der mündlichen Prüfung eine Gesamtnote von „4,32“. Im Klageverfahren haben wir sowohl die Bewertung der Aufsichtsarbeiten als auch die Durchführung der mündlichen Prüfung gerügt. Es wurden mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. Das Finanzgericht hat in einem rechtlichen Hinweis mitgeteilt, dass es die vorgetragenen Verfahrensfehler teilte. Unsere Mandantin wurde nunmehr durch die Steuerberaterkammer zu einer erneuten mündlichen Prüfung zugelassen. Das Verfahren kann für erledigt erklärt werden. Die Kosten werden von der Steuerberaterkammer zu tragen sein.

#Examensanfechtung #Staatsexamen #Hessen #Vergleich #Jura - 8 | 2024

Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden


Unser Mandant hatte das erste juristische Staatsexamen in Hessen knapp nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Das Widerspruchsverfahren blieb zunächst erfolglos. Im Klageverfahren haben wir dann bezüglich sämtlicher Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler vorgetragen. Bezüglich mehrerer Bewertungsfehler konnten wir das Gericht überzeugen. Um die Chancen für unseren Mandanten zu erhöhen haben wir dann einen Vergleich geschlossen. Zwei der Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer abermals bewertet. Dies bedeutet eine realistische Chance, das Examen doch noch zu bestehen.

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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