HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Bachelor Architektur an der TU-Braunschweig gerettet
2 | 2025 - #Prüfungsrecht #Architektur #Bachelor #Bewertungsfehler #Verfahrensfehler

Unsere Mandantin hatte die Prüfung „Einführung in das Entwerfen“ im Bachelorstudiengang Architektur an der technischen Universität Braunschweig endgültig nicht bestanden. Die Gruppenprüfung litt an mehreren Verfahrensfehlern. So war bei der Gruppenleistung der Beitrag des einzelnen Prüflings nicht abgrenzbar. Zahlreiche Defizite in der Prüfungsleistung wurden durch einen Gruppenpartner verursacht. Im Ergebnis wurde die Bewertung angehoben und dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Erfolgreiches Widerspruchsverfahren im Prüfungsrecht
1 | 2025 - #Prüfungsrecht Gesundheitsmanagement IU Internationale Hochschule

Unsere Mandantin studiert im Studiengang Gesundheitsmanagement an der Internationalen Hochschule. Das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs wurde fälschlich festgestellt. Im Widerspruchsverfahren konnten wir die fehlerhafte Bestellung der Prüfer nachweisen. Die Bewertung erfolgte weder durch den Modulverantwortlichen noch durch den Dozenten. Auch fehlte es an einer Entscheidung durch den Prüfungsausschuss. Aufgrund dieses erheblichen Verfahrensfehlers erhält unsere Mandantin einen neuen Versuch und dem Widerspruch wurde stattgegeben. 

#Examensanfechtung #Prüfungsrecht #Baden-Württemberg #Lehramt - 1 | 2025

Erfolg bei Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt


Erfolg bei Staatsprüfung in Baden-Württemberg. Unsere Mandantin hatte die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule endgültig nicht bestanden. Wir konnten einen Verfahrensfehler wirkungsvoll vortragen. So wurde erkennbar, dass die Schulleiterin der Widerspruchsführerin noch vor der endgültigen Festsetzung des Prüfungsergebnisses in den Besprechungsraum geholt worden war. Damit war bei der Besprechung der Mitglieder des Prüfungsausschusses eine Person anwesend, die nicht anwesenheitsberechtigt war. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und unsere Mandantin erhält eine neue Prüfung.

Examensanfechtung
Examensanfechtung
1 | 2025 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #NRW #Jura

Nach Gerichtsverfahren Examen in Jura gerettet


Nach dem endgültigen Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung haben wir für unseren Mandanten das Klageverfahren geführt. In einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir die Neubewertung eine Aufsichtsarbeit im öffentlichen Recht durch andere Prüfer erreichen. Diese Neubewertung hat dann zu einer signifikanten Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann seine Ausbildung erfolgreich abschließen.

#Prüfungsrecht #Modulprüfung #Bachelor #Baubetriebswirtschaftt - 12 | 2024

Stattgebender Widerspruchsbescheid


In einem Widerspruchsverfahren gegen eine norddeutsche Hochschule konnten wir einen stattgebenden Bescheid erwirken. Unser Mandant hatte den Bachelorstudiengang Baubetriebswirtschaft endgültig nicht bestanden. Es ging dabei um die Prüfungsleistung im Modul Vermessungskunde. Wir konnten im Widerspruchsverfahren herausarbeiten, dass der Zweitprüfer nicht ordnungsgemäß bestellt wurde. Es erging nunmehr ein stattgebender Bescheid und unser Mandant hat einen weiteren Prüfungsversuche.

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
12 | 2024 - #Prüfungsrecht #Sportprüfung #Laufbahnprüfung #Polizei

Polizei Berlin: endgültig nicht bestandene Laufbahnprüfung gerettet


Unsere Mandantin hatte die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst der Schutzpolizei endgültig nicht bestanden. Sie ist nach mehreren Prüfungsversuche an der Sportleistungsprüfung gescheitert. In der Teilprüfung konditionelle Übung fehlt fehlten ihr lediglich wenige Sekunden. Die Prüfung lässt an mehreren Verstößen gegen die Chancengleichheit. Dies hat auch die Polizeiakademie der Polizei Berlin eingestanden und gewährt eine weitere Wiederholungsprüfung. Die Laufbahnprüfung kann somit noch erfolgreich abgelegt werden.

#Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren - 12 | 2024

Zweites Staatsexamen Jura vor dem VG Lüneburg


Unser Mandant hat das zweite Staatsexamen mit gutem Ergebnis in Niedersachsen bestanden. Allerdings musste er die falsche Wahlpflichtklausur schreiben. Obwohl er im direkten Gespräch mit einem Vertreter des Prüfungsamtes eine Klausur aus dem Verwaltungsrecht gewählt hatte, musste er - entsprechend der Zweifelsregelung in der Prüfungsordnung - eine Aufsichtsarbeit aus dem Strafrecht ablegen. Er hat diesen Fehler gleich nach dem Erhalt der Ladung gerügt. Dennoch behauptete der Beklagte, es sei gegen die Rügepflicht verstoßen worden. Dies sah das Gericht anders. Darüber hinaus sah das Gericht in zwei Klausuren Bewertungsfehler. Da der Mandant keine neue Prüfung ablegen möchte konnten wir in zwei Klausuren eine Neubewertung erreichen. Ein schönes Ergebnis um die Fehler “schonend” zu beheben.    

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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