Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Abschlussprüfungen der Gesundheitsberufe sind häufig Gegenstand von Prüfungsanfechtung. Dabei geht es um die Prüfungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger ebenso wie um die Prüfung zum Altenpfleger. Auch die Prüfung zum Physiotherapeut oder zum Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter gehören zu den Abschlussprüfungen der Gesundheitsberufe. Die Abschlussprüfungen nach der Ausbildung zum Arzthelfer oder zahnmedizinischen Fachangestellten zählen ebenfalls in diese Kategorie. Meist geht es hier um eine staatliche Abschlussprüfung, die von der jeweiligen Landesbehörde durchgeführt und abgenommen wird. Dabei weist jede Abschlussprüfung ihre Besonderheiten auf. Die teilweise sehr speziellen Prüfungsformen können zu großen Ungerechtigkeiten und Rechtsfehlern führen. So muss gemäß § 17 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) eine praktische Prüfung in Form von Fallbeispielen durchgeführt werden. Hier wird ein praktischer Einsatz eines Notfallsanitäters simuliert und beschrieben. Kleinste Missverständnisse zwischen Prüfling und Prüfer haben dabei fatale Auswirkungen auf die Bewertung. Ähnlich problematisch ist der praktische Teil der Prüfung zum Krankenpfleger gem. § 15 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV). Dabei müssen unter Aufsicht Patienten betreut und versorgt werden. Die Auswahl der Patienten führt dabei ebenso zu Ungerechtigkeiten, wie die kaum kontrollierbaren Abläufe im Krankenhaus. Wir kennen uns mit diesen speziellen Problemen gut aus, und konnten schon viele erfolgreiche Widerspruchs- und Klageverfahren führen. Eine Prüfungsanfechtung kann hier dazu führen, dass eine endgültig nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden kann. Häufig erreichen wir auch eine Anhebung der Bewertung.
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