HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt
11 | 2025 - #Prüfungsrecht #Fortbildungsprüfung #IHK #Prüfungsrecht #Widerspruchsverfahren

Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Betriebswirt wurde IHK Heilbronn-Franken endgültig nicht bestanden. Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler geltend gemacht. Die IHK ist unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat einen Abhilfebescheid erlassen. Die Fortbildungsprüfung unseres Mandanten ist nunmehr gerettet.

Erfolg vor dem VG Berlin bei Staatsprüfung Pflegefachfrau
10 | 2025 - #Prüfungsrecht #Staatsexamen Pflegeprüfung #Pflegefachfrau #Krankenschwester

Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Lediglich ein Teil der mündlichen Prüfung konnte auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir vorgetragen, dass die Prüfungszeit unterschritten wurde. Die Prüfungsbehörde hat diesen Vortrag allerdings nicht ernst genommen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir nunmehr mit diesem Verfahrensfehler durchdringen. Unsere Mandantin hat nun die Möglichkeit die Prüfung doch noch zu bestehen.

#Prüfungsrecht #Meisterprüfung #Friseur #Handwerkskammer - 10 | 2025

Erfolg in Klageverfahren gegen die Handwerkskammer Hamburg


Unser Mandant hatte die Meisterprüfung im Friseurhandwerk Teil II endgültig nicht bestanden. Für ein Erfolg in den Aufsichtsarbeiten fehlten lediglich wenige Punkte. Das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im Klageverfahren hat die Handwerkskammer nun ein Bestehen der Prüfung anerkannt. Mit einer strategisch geschickt Argumentation konnten wir Bewertungsfehler nachweisen. Ein schöner Erfolg, der unsere Mandantin die Ausübung des Meisterhandwerks ermöglicht.

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
10 | 2025 - #Prüfungsrecht #Meisterprüfung #Fliesenleger #Meisterprojekt

Meisterprüfung, Erfolg im Widerspruchsverfahren


Die Meisterprüfung im Teil I im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk wurde von unserer Mandantin zunächst nicht bestanden. Die Bewertung des Meisterprüfungsprojektes erfolgte evident rechtsfehlerhaft und die Bildung des Gesamtergebnisses war mit der erbrachten Leistung nicht in Einklang zu bringen. Das Fachgespräch wurde zu Unrecht nicht durchgeführt. Im Widerspruchsverfahren erließ die Handwerkskammer ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin kann das Fachgespräch durchführen.

#Examensanfechtung #Rheinland-Pfalz #Staatexamen #Jura - 10 | 2025

Zweites juristisches Staatexamen Rheinland-Pfalz gerettet


Unser Mandant hatte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ein Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Trotz der besonders anspruchsvollen Gestaltung des Widerspruchsverfahrens in Rheinland-Pfalz gelang uns ein erfolgreicher Vortrag. Ein Prüfer wurde aufgrund einer bewertungsfehlerhaften Kritik ausgetauscht und der neue Prüfer vergab den entscheidenden zusätzlichen Punkt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
9 | 2025 - #Prüfungsrecht #KI #Prüfungsrecht #Täuschung #ChatGPT

Universität Mannheim. Keine Täuschung durch Verwendung von KI


Die Universität Mannheim hat unserem Mandanten vorgeworfen bei einer Hausarbeit unbefugt KI-Systeme verwendet zu haben. Der Nachweis sollte im Wesentlichen durch den Hinweis darauf erbracht werden, dass einzelne Fußnoten fehlerhaft seien. Manche Quellen seien nicht existent. In der inhaltlichen Stellungnahme im Anhörungsverfahren haben wir im Einzelnen herausgearbeitet, dass die Verwendung von KI-Systemen aufgrund der Rahmenbedingungen in dem Lehrmodul zulässig ist. Darüber hinaus konnten wir den denkbaren Anscheinsbeweis durch den Hinweis darauf entkräften, dass die Auffälligkeiten durch Flüchtigkeitsfehler entstanden sind. Letztlich konnte die unerlaubte Verwendung von KI-Systemen nicht nachgewiesen werden. Die Arbeit wird inhaltlich bewertet.

#Prüfungsrecht #Verfahrensfehler #Prüfungsrecht #Hochschule #Prüfung - 9 | 2025

Erfolgreiches Widerspruchsverfahren Studiengang Öffentliche Verwaltung


Unsere Mandantin studiert im Bachelorstudiengang öffentliche Verwaltung an der Hochschule Osnabrück. Im Modul „BWL und Managementtheorien des öffentlichen Sektors“ wurde das endgültige Nichtbestehen festgestellt. Es drohte ein endgültiger Misserfolg in der Abschlussprüfung. Im Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. Unter anderem ist es nach unserer Auffassung rechtswidrig, die Bewertung einer einheitlichen Klausur auf mehrere Prüfer zu verteilen. Insofern bestand ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung. Darüber hinaus bestehen Bedenken im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsordnung. Die Hochschule Osnabrück hat dann einen stattgebenden Bescheid erlassen und unsere Mandantin zu einem weiteren Prüfungsversuch zugelassen. Das Widerspruchsverfahren war somit vollumfänglich erfolgreich.

Prüfungsrecht

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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