HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

MANDANT WERDEN

Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Anwaelte Hansen Muench Pruefungsrecht Team
Vorläufige Zulassung zu einem Kurs im Studium der Zahnmedizin errreicht
4 | 2026 - #Prüfungsrecht #Zahnmedizin #CAU #Eilverfahren #Einstweilige Anordnung #Verwaltungsgsericht Schleswig

Unsere Mandantin studiert Zahnmedizin an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Im letzten Wintersemester wurde ihr mitgeteilt, sie habe den “Integrierten Kurs III“ nicht bestanden. Diese Bewertung erfolgte zu Unrecht, da sie sämtliche Leistungen erfolgreich erbracht hatte und ein „Zeitabzug“ bei der Anfertigung von Zahnflächen zu Unrecht erfolgte. Auch wurde ihr zunächst mitgeteilt, sie habe den Kurs bestanden. Danach wurde diese Entscheidung rechtswidrig wieder rückgängig gemacht und das Nichtbestehen ausgesprochen. Durch diese rechtswidrige Entscheidung könnte sie im aktuellen Semester nicht an dem „Integrierten Kurs IV“ teilnehmen. Dies würde Sie in ihrem Studium um wenigstens ein Semester zurückwerfen. Wir haben daher nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern in einem gerichtlichen Eilverfahren die vorläufige Zulassung zu dem „Integrierten Kurs IV“ beantragt. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein heute in einem Beschluss stattgegeben. Diese erfreuliche Entscheidung ermöglicht unserer Mandantin die ungehinderte Fortsetzung des Studiums ohne Zeitverzug.

Vorwurf des Täuschungsversuchs wurde von der Uni Köln zurückgenommen
4 | 2026 - #Prüfungsrecht #Universität Köln #Täuschungsversuch

Unsere Mandantin studiert Lehramt an der Universität Köln. In einer Hausarbeit wurde der Vorwurf einer Täuschung erhoben. Wir haben zu diesem Vorwurf Stellung genommen und umfassend begründet, warum ein Täuschungsversuch nicht gegeben ist. Zwar hatte unsere Mandantin etwas unsauber zitiert, allerdings hatte sie jede fremde Quelle angegeben. Im Ergebnis wurde der Täuschungsvorwurf zurückgenommen und die Arbeit wird inhaltlich bewertet. Dem Übergang ins Referendariat steht jetzt nichts mehr entgegen.

#Prüfungsrecht #IHK #Berlin #Tierpflegemeister - 3 | 2026

Fortbildungsprüfung Tierpflegemeister


Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung „Geprüfte Tierpflegemeister“ vor der IHK Berlin nicht bestanden. Das Nichtbestehen betraf die handlungspezifische Qualifikation. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und hier zum Überdenkungsverfahren umfassend vorgetragen. Auch einige Rechtsfehler wurden in die Begründung aufgenommen. Im Ergebnis wurden 5 Punkte zusätzlich vergeben und die Prüfung ist nunmehr bestanden. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid.infügen.

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
2 | 2026 - #Examensanfechtung #Examen #Jura #Staatexamen

Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gerettet


Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Schleswig-Holstein endgültig nicht bestanden. Das Widerspruchsverfahren verlief erfolglos und wir haben auch das Klageverfahren betreut. Hier konnten wir ein stattgebendes Urteil erwirken. Das Gericht hat uns darin Recht gegeben, dass die Aufgabenstellung einer Aufsichtsarbeit missverständlich war. Diese Aufsichtsarbeit darf neu erstellt werden. Hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit aus dem öffentlichen Recht konnten wir einen Bewertungsfehler nachweisen. Hier kommt es zu einer Neubewertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Unsere Mandantin hat nunmehr eine doppelte Chance die einzig fehlende bestandene Klausur doch noch zu erreichen.

#Prüfungsrecht #Pflegefachfrau #Krankenschwester #Staatsprüfung #Hessen - 2 | 2026

Examen zur Pflegefachfrau vor dem Verwaltungsgericht Gießen


Bei dem heutigen Termin vor dem Verwaltungsgericht Gießen konnten wir einen erfreulichen Vergleich abschließen. Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Der Erfolg hing von einer schriftlichen Prüfung ab. Die praktische Prüfung und die mündliche Prüfung wurden bereits erfolgreich absolviert. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass die Aufsichtsarbeit in mehrfacher Hinsicht verfahrensfehlerhaft durchgeführt wurde. Die Prüfungsbehörde in Hessen hat den Fehler gemacht, dass der stellvertretende Prüfer für die Bewertung herangezogen wurde, obwohl kein Vertretungsfall vorlag. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass bei einer schriftlichen Prüfung ein Vertretungsfall nur schwer vorstellbar ist. Zusätzlich wurden die Prüfer nicht ordnungsgemäß bestellt. Es fehlte an dem entsprechenden Rechtsakt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Dem Vergleich kann unsere Mandantin die Prüfung nun erneut ablegen und doch noch ihren Berufstraum erfüllen.

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
2 | 2026 - #Prüfungsrecht #Soziale Arbeit #Bachelorstudium #Modulprüfung

Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Endgültiges Nichtbestehen verhindert.


Die Internationale Hochschule (IU) hat das endgültige Nichtbestehen im Modul Sozialrecht festgestellt. Tatsächlich bestand aber ein Verfahrensfehler. Die Prüfung wurde als Aufsichtsarbeit durchgeführt, in der Prüfungsordnung wurde allerdings das “Workbook” als Prüfungsform geregelt. Damit bestand ein Verstoß gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung. Außerdem ist unser Mandant von der Prüfung wirksam zurückgetreten. Die IU hatte die Gründe zunächst nicht anerkennt. Die Ablehnung des Rücktritts wurde außerdem nicht durch den zuständigen Prüfungsausschuss entschieden. Aufgrund dieser Rechtsfehler erhält unser Mandant einen neuen Prüfungsversuch und kann das Studium der Sozialen Arbeit abschließen.  

#Examensanfechtung #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen - 2 | 2026

Zulassung zur mündlichen Prüfung in zweitem Staatsexamen Jura


Unser Mandant hatte die Zweite Staatsprüfung für Juristen in Hamburg endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und die Bewertung der einzelnen Aufsichtsarbeiten im Überdenkungsverfahren überprüfen lassen. Auf Basis unserer Begründung wurde die Bewertung einer Klausur spürbar angehoben. Unser Mandant erfüllt nunmehr die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung. Er hat somit sehr gute Chancen die langjährige Ausbildung doch noch erfolgreich abzuschließen.

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Rechtsanwalt Stefan Hansen Pruefungsrecht
    Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Rechtsanwalt Alexander Muench Pruefungsrecht
    Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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