HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Erfolg gegen die Universität Bremen bei endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung
4 | 2025 - #Prüfungsrecht #Zwischenprüfung #Rechtswissenschaft #Jura #Verfahrensfehler #Bremen

Unser Mandant hatte die Zwischenprüfung in Rechtswissenschaft endgültig nicht bestanden. Wir haben das Überdenkungsverfahren durchgeführt und im Klageverfahren mehrere Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung in mehreren Punkten gefolgt. Insbesondere hat die Universität Bremen bisher verkannt, dass auch in der Zwischenprüfung in Jura bei dem letzten Prüfungsversuch ein Zweitprüfer eingesetzt werden muss. Die folgt aus der Anwendbarkeit von § 62 Abs. 3 BremHG. Um unserem Mandanten einen weiteren Prüfungsversuch zu ermöglichen haben wir - trotz der Erwartung eines stattgebendes Urteils - lieber einen Vergleich geschlossen.

Erfolgreiche Examensanfechtung in Baden-Württemberg
4 | 2025 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Prüfungsrecht #Baden-Württemberg

Unser Mandant hatte seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg endgültig nicht bestanden. Obwohl eine hinreichende Anzahl an Klausuren bestanden wurde fehlten einige wenige Punkte aus den Ergebnissen. Wir haben das Überdenkungsverfahren bezüglich einiger Aufsichtsarbeiten begründet. Zwei Prüfer sind unserer Argumentation gefolgt und haben zusätzliche Punkte vergeben. Das Ergebnis einer Aufsichtsarbeit wurde angehoben. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein schöner Erfolg in Baden-Württemberg.

#Examensanfechtung #Examensanfechtung #Köln #Vergleich #Verwaltungsgericht - 4 | 2025

Zulassung zur mündlichen Prüfung nach Vergleich vor Verwaltungsgericht


Vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir bezüglich eines endgültigen Nichtbestehens der Ersten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich schließen. Wir hatten erfolgreich Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Entscheidend war, dass in einer Klausur Ausführungen unseres Mandanten nicht bei der Bewertung berücksichtigt wurden. In dem Vergleich hat sich das Prüfungsamt verpflichtet eine Aufsichtsarbeit durch neue Prüfer bewerten zu lassen. Diese Neubewertung hat nunmehr zu einer Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nach einem mehrjährigen Verfahren zur mündlichen Prüfung zugelassen. Hier zeigt sich, dass im Prüfungsrecht ein Vergleich häufig bessere Ergebnisse liefert als ein obsiegendes Urteil.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
4 | 2025 - #Prüfungsrecht #Zahnmedizin #Prüfungsrecht #Verwaltungsgsgericht #Täuschung

Klage Zahnmedizin wegen Täuschung erfolgreich


Im Studiengang Zahnmedizin hat die Universität Würzburg gegen unseren Mandanten einen Täuschungsvorwurf erhoben. Es ging um den Kurs Zahnerhaltungskunde. Die Bearbeitungszeit sollte überschritten worden sein. Wir konnten der Universität einen Verfahrensfehler nachweisen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde gewonnen. Unser Mandant kann sein Studium fortsetzen. Der Vorwurf der Täuschung wird von der Universität nicht mehr erhoben.

#Prüfungsrecht #Pflegeexamen #mündliche Prüfung #Widerspruchsverfahren - 4 | 2025

Pflegeexamen gerettet


Die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Dabei hatte sie alle Teile außer dem mündlichen Teil der Prüfung erfolgreich absolviert. Wir konnten Verfahrensfehler und insbesondere eine Unterschreitung der Prüfungszeit vortragen. Nunmehr hat die zuständige Behörde in Hamburg ein Vergleichsangebot gemacht. Unsere Mandantin darf die Prüfung wiederholen.  

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
3 | 2025 - #Prüfungsrecht #Pferdewirtschaftsmeister #Abhilfebescheid #Brandenburg

Widerspruch Pferdewirtschaftsmeisterin erfolgreich


Unsere Mandantin hatte die Meisterprüfung zum anerkannten Abschluss Pferdewirtschaftsmeisterin nicht erfolgreich absolviert. In dem Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. So wurde die Prüfungszeit überschritten und der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt. Auch wurden von der Prüfungskommission nicht sämtliche bewertungsrelevanten Leistungen erfasst. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat einen Abhilfebescheid erlassen. Unsere Mandantin erhält eine neun Prüfungsversuche.

#Examensanfechtung #Jura #Erstes Staatsexamen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Niedersachsen - 3 | 2025

Erstes Staatsexamen Jura, Überdenkungsverfahren in Niedersachsen erfolgreich


Die erste juristische Staatsprüfung wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie eine weitere bestandene Klausur. Wir haben die Führung des Widerspruchsverfahrens übernommen und die entsprechenden Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren angefertigt. Bereits bei der zweiten Aufsichtsarbeit wurde die Bewertung von „mangelhaft, 3 Punkte“ auf die Note „ausreichend, 5 Punkte“ angehoben. Damit wurde die fehlende bestandene Klausur erreicht. Das Landesjustizprüfungsamt hat dann einen Widerspruchsbescheid erlassen mit dem unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde. 

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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