HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Widerspruch Pferdewirtschaftsmeisterin erfolgreich.
3 | 2025 - #Prüfungsrecht #Pferdewirtschaftsmeister #Abhilfebescheid #Brandenburg

Unsere Mandantin hatte die Meisterprüfung zum anerkannten Abschluss Pferdewirtschaftsmeisterin nicht erfolgreich absolviert. In dem Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. So wurde die Prüfungszeit überschritten und der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt. Auch wurden von der Prüfungskommission nicht sämtliche bewertungsrelevanten Leistungen erfasst. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat einen Abhilfebescheid erlassen. Unsere Mandantin erhält eine neun Prüfungsversuche.

Erstes Staatsexamen Jura, Überdenkungsverfahren in Niedersachsen erfolgreich
3 | 2025 - #Examensanfechtung #Jura #Erstes Staatsexamen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Niedersachsen

Die erste juristische Staatsprüfung wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie eine weitere bestandene Klausur. Wir haben die Führung des Widerspruchsverfahrens übernommen und die entsprechenden Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren angefertigt. Bereits bei der zweiten Aufsichtsarbeit wurde die Bewertung von „mangelhaft, 3 Punkte“ auf die Note „ausreichend, 5 Punkte“ angehoben. Damit wurde die fehlende bestandene Klausur erreicht. Das Landesjustizprüfungsamt hat dann einen Widerspruchsbescheid erlassen mit dem unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde. 

#Prüfungsrecht #Ärztliche Prüfung #Medizin #Brandenburg #mündlich-praktische Prüfung - 3 | 2025

Mündlich-praktischer Teil der Ärztlichen Prüfung gerettet


Der mündlich-praktische Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung wurde von unserem Mandanten endgültig nicht bestanden. Wir führten das Widerspruchsverfahren und haben neben einem Überdenkungsverfahren auch Verfahrensfehler vorgetragen. Die Prüfer sind bei ihrer Bewertung geblieben und haben die Note nicht angehoben. Allerdings konnten wir erfolgreich vortragen, dass die Temperatur im Prüfungsraum zu hoch war. Auch ist es der Aufsicht nicht gelungen eine entsprechende Abhilfe zu schaffen. Aufgrund dieser unzumutbaren Prüfungsbedingungen hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg nun einen Vergleich angeboten. Unser Mandant erhält einen weiteren Prüfungsversuche.

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
3 | 2025 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Jura #Hamburg #Staatsexamen

Überdenkungsverfahren Zweite Staatsprüfung Jura in Hamburg erfolgreich


Unser Mandant hatte die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung für Juristen in Hamburg nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten eine bestandene Klausur und einige wenige Punkte. Wir haben zunächst Widerspruch eingelegt und sodann das Überdenkungsverfahren in der Klausur ZHG durchgeführt. Bereits dieser erste Ansatz war erfolgreich und die Klausur wurde in der Bewertung angehoben. Unser Mandant hat nunmehr ausreichend bestandene Klausuren und wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.

#Prüfungsrecht #ChatGPt #KI #künstliche Intelligenz #Täuschung - 3 | 2025

Künstliche Intelligenz und Prüfungen im Studium. Täuschungsvorwurf? Wir helfen!


Uns erreichen immer mehr Anfragen zu Täuschungsvorwürfen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) im Studium. Inzwischen gehört die Arbeit mit ChatGPt und anderen textbasierten Dialogsystemen im Zusammenhang mit maschinellem Lernen zum Studienalltag. Viele Hochschulen setzen diese Hilfsmittel auch aktiv ein. Die Studierenden gehen dann häufig davon aus, dass diese Hilfsmittel auch bei Ausarbeitungen, Seminararbeiten, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten eingesetzt werden dürfen. Leider ist dies keineswegs selbstverständlich und es gibt hier gravierende Missverständnis.

Das Problem tritt grundsätzlich nur bei häuslichen Arbeiten auf, betrifft also nur einen Teil der Prüfungen. In einer Klausur ist ein Handynutzung grundsätzlich verboten und eine Hilfestellung durch künstliche Intelligenz ist kein Thema.

Bei häuslichen Arbeiten kann die Verwendung von künstlicher Intelligenz zu einem Täuschungsvorwurf führen. Grundsätzlich ist die ungekennzeichnete Übernahme von Texten, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz generiert wurden, eine Täuschung. Gleiches gilt für die Verwendung bei unbeaufsichtigten „Open-book“ Klausuren. Dieses Problem kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass durch ein Zitat auf die „Quelle“ aufmerksam gemacht wird. Tatsächlich ist ChatGPT keine zitierfähige Quelle. Es fehlt an einem identifizierbaren „Urheber“.

Aus diesem Grunde sind Studierenden immer häufiger zu Unrecht mit dem Vorwurf konfrontiert, ihre Arbeit mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt zu haben. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass nicht nur die Arbeit mit der Note „mangelhaft“ bewertet wird, sondern außerdem das gesamte Studium endgültig nicht bestanden ist. Wenn die Universität dazu auffordert, zu einem solchen Täuschungsvorwurf Stellung zu nehmen, dann sollte zunächst die Ruhe bewahrt werden. Sodann sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Häufig ist eine rechtliche Lösung dennoch möglich! Es gibt zahlreiche Argumente, die dabei helfen können, den Vorwurf zu entkräften. Wir haben viele Verfahren im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz geführt und kennen die Auswege.

So ist die Grenze zwischen fehlender Eigenständigkeit und bloßer „Inspiration“ bei wissenschaftlichen Arbeiten nicht einfach zu ziehen. Häufig kann der Vorwurf der fehlenden Eigenständigkeit entkräftet werden. Beispielsweise sind lediglich vereinzelte übernahmen von KI-basierten Bausteinen nicht zwingend als Täuschung einzuordnen. Auch ist es in technischer Hinsicht nicht klar, was alles unter den Begriff der künstlichen Intelligenz fällt. Auch die Reichweite der Kennzeichnungspflicht ist keineswegs eindeutig.

Insbesondere aber muss die Universität die Verwendung von künstlicher Intelligenz nachweisen. Dies ist nicht einfach und die Rechtsprechung hat hier bereits hohe Hürden aufgestellt. So muss das Ergebnis einer Prüfungssoftware kombiniert werden mit den typischen Merkmalen eines KI-generierten Textes. Auch ist eine vergleichende Betrachtung mit anderen Arbeiten notwendig. Erforderlich ist auch eine Begutachtung durch mehrere erfahrene Wissenschaftler. Dieser anspruchsvolle Nachweis gelingt den wenigsten Hochschulen fehlerfrei.

Häufig können wir erfolgreich vortragen, dass eine unzulässige Sanktion für Perfektion erfolgt. Auch kann die Verlässlichkeit der Überprüfungssoftware angezweifelt werden. Wurde in der Arbeit zitiert, so kann auch dies als Argument gegen eine Generierung des Textes mit künstlicher Intelligenz angeführt werden. Bisher kann künstliche Intelligenz keine passenden Zitatstellen liefern. Eine Chance kann sich auch daraus ergeben, dass die eidesstattliche Versicherung nicht ordnungsgemäß formuliert ist.

Insgesamt muss der Vorwurf einer unzulässigen Verwendung von künstlicher Intelligenz das Studium nicht beenden. Eine professionelle anwaltliche Unterstützung kann dabei helfen, das Problem zu lösen und das Studium zu retten. Wir stehen dabei nicht nur im Anhörungsverfahren, sondern auch im Widerspruchs- und Klageverfahren als Begleitung zur Verfügung.

 

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
2 | 2025 - #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen #NRW #Köln

Erfolg bei Jura Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Köln


Die staatliche Pflichtfachprüfung wurde von unserem Mandanten endgültig nicht bestanden. Es fehlten einige wenige Punkte und eine bestandene Aufsichtsarbeit für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. In einem ersten Widerspruchsverfahren wurden einige Bewertungen angehoben. Dennoch erfolgte keine Zulassung zur mündlichen Prüfung, weil noch ein einziger Punkt fehlt. In dem anschließenden Klageverfahren konnten wir erreichen, dass zwei Aufsichtsarbeiten aufgrund eines Verfahrensfehlers neu bewertet werden mussten. Bei der ursprünglichen Bewertung waren fälschlicherweise keine Hochschulprofessoren beteiligt. Auch diese Neubewertung führte allerdings nicht zu einer Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir führten ein erneutes Widerspruchsverfahren und erhoben schließlich abermals Klage. In der mündlichen Verhandlung konnten wir mehrere Bewertungsfehler erfolgreich anbringen. Es kam zu einem für den Kläger erfreulichen Vergleich. Eine Aufsichtsarbeit wird durch bisher unbeteiligte Prüfer erneut bewertet. Es steht zu erwarten, dass diese Neubewertung den fehlenden letzten Punkt erbringt. 

#Prüfungsrecht #Universität Leipzig #Philosophie #Masterstudium - 2 | 2025

Masterstudium Philosophie durch Verfahrensfehler gerettet


Unser Mandant studiert an der Universität Leipzig im Masterstudium Philosophie. In einem Pflichtmodul sollte eine Hausarbeit endgültig nicht bestanden sein. In dem Widerspruchsverfahren haben wir zahlreiche strategische Verfahrensfehler geltend gemacht. So wurden die Vorgaben der Prüfungsordnung zu der Prüfungsart nicht beachtet. Auch wurde die vorgegebene Prüfungszeit unterschritten. Schließlich wurde seitens der Universität eine Prüfungsfrist zu Unrecht auf die Modulprüfung bezogen. Insgesamt wurde dem Widerspruch stattgegeben und unser Mandant erhält einen weiteren Prüfungsversuch.

Prüfungsrecht

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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