HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

MANDANT WERDEN

Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Anwaelte Hansen Muench Pruefungsrecht Team
Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gerettet
2 | 2026 - #Examensanfechtung #Examen #Jura #Staatexamen

Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Schleswig-Holstein endgültig nicht bestanden. Das Widerspruchsverfahren verlief erfolglos und wir haben auch das Klageverfahren betreut. Hier konnten wir ein stattgebendes Urteil erwirken. Das Gericht hat uns darin Recht gegeben, dass die Aufgabenstellung einer Aufsichtsarbeit missverständlich war. Diese Aufsichtsarbeit darf neu erstellt werden. Hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit aus dem öffentlichen Recht konnten wir einen Bewertungsfehler nachweisen. Hier kommt es zu einer Neubewertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Unsere Mandantin hat nunmehr eine doppelte Chance die einzig fehlende bestandene Klausur doch noch zu erreichen.

Examen zur Pflegefachfrau vor dem Verwaltungsgericht Gießen
2 | 2026 - #Prüfungsrecht #Pflegefachfrau #Krankenschwester #Staatsprüfung #Hessen

Bei dem heutigen Termin vor dem Verwaltungsgericht Gießen konnten wir einen erfreulichen Vergleich abschließen. Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Der Erfolg hing von einer schriftlichen Prüfung ab. Die praktische Prüfung und die mündliche Prüfung wurden bereits erfolgreich absolviert. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass die Aufsichtsarbeit in mehrfacher Hinsicht verfahrensfehlerhaft durchgeführt wurde. Die Prüfungsbehörde in Hessen hat den Fehler gemacht, dass der stellvertretende Prüfer für die Bewertung herangezogen wurde, obwohl kein Vertretungsfall vorlag. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass bei einer schriftlichen Prüfung ein Vertretungsfall nur schwer vorstellbar ist. Zusätzlich wurden die Prüfer nicht ordnungsgemäß bestellt. Es fehlte an dem entsprechenden Rechtsakt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Dem Vergleich kann unsere Mandantin die Prüfung nun erneut ablegen und doch noch ihren Berufstraum erfüllen.

#Prüfungsrecht #Soziale Arbeit #Bachelorstudium #Modulprüfung - 2 | 2026

Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Endgültiges Nichtbestehen verhindert.


Die Internationale Hochschule (IU) hat das endgültige Nichtbestehen im Modul Sozialrecht festgestellt. Tatsächlich bestand aber ein Verfahrensfehler. Die Prüfung wurde als Aufsichtsarbeit durchgeführt, in der Prüfungsordnung wurde allerdings das “Workbook” als Prüfungsform geregelt. Damit bestand ein Verstoß gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung. Außerdem ist unser Mandant von der Prüfung wirksam zurückgetreten. Die IU hatte die Gründe zunächst nicht anerkennt. Die Ablehnung des Rücktritts wurde außerdem nicht durch den zuständigen Prüfungsausschuss entschieden. Aufgrund dieser Rechtsfehler erhält unser Mandant einen neuen Prüfungsversuch und kann das Studium der Sozialen Arbeit abschließen.  

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
2 | 2026 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen

Zulassung zur mündlichen Prüfung in zweitem Staatsexamen Jura


Unser Mandant hatte die Zweite Staatsprüfung für Juristen in Hamburg endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und die Bewertung der einzelnen Aufsichtsarbeiten im Überdenkungsverfahren überprüfen lassen. Auf Basis unserer Begründung wurde die Bewertung einer Klausur spürbar angehoben. Unser Mandant erfüllt nunmehr die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung. Er hat somit sehr gute Chancen die langjährige Ausbildung doch noch erfolgreich abzuschließen.

#Examensanfechtung #Examensanfechtung #Hessen #Prüfungsrecht - 1 | 2026

Examensanfechtung erfolgreich!


Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte im lediglich eine weitere bestandene Aufsichtsarbeit. Wir haben das Überdenkungsverfahren geführt und nach erfolglosem Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt. Das Gericht teilte unsere Auffassung, dass hinsichtlich einer Klausur aus dem Zivilrecht zwei erhebliche Bewertungsfehler vorlagen. Dies hätte eigentlich zu einer Neubewertung durch die gleichen Prüfer geführt. Uns ist es gelungen in einem Vergleich eine vollständige Neubewertung durch neue Prüfer zu erreichen. Jetzt bestehen sehr gut Chancen, dass das Examen doch noch bestanden werden kann.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
1 | 2026 - #Prüfungsrecht #Modulprüfung #Multiple-Choice #Verfahrensfehler #Überdenkungsverfahren

Erfolgreiches Widerspruchsverfahren Fachhochschule Aachen


Unsere Mamdantin studiert im Studiengang B.Sc, Global Business and Economics. Eine Modulprüfung konnte endgültig nicht bestanden werden. Wir haben im Widerspruchsverfahren ein Überdenkungsverfahren durchgeführt. Außerdem haben wir mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. So wurde das Antwort-Wahl-Verfahren fehlerhaft durchgeführt. Außerdem wurde gegen das Zweitprüferprinzip verstoßen und die Prüfer wurden nicht ordnungsgemäß bestellt. Im Ergebnis wurde die Bewertung der Prüfung deutlich angehoben und diese ist nunmehr bestanden. Das Studium unserer Mandantin konnte somit gerettet werden.

#Prüfungsrecht #Basuingenieurwesen #FH-Potsdam #Endgültiges Nichtbestehen #Widerspruchsverfahren - 12 | 2025

Widerspruch gegen endgültiges Nichtbestehen an FH-Potsdam erfolgreich


Unser Mandant hatte die Modulprüfung „Grundlagen Stadtbauwesen“ im Studiengang Bauingenieurwesen endgültig nicht bestanden. Der Aufbau und die Struktur der Prüfungsleistung sind mit den Vorgaben der Prüfungsordnung nicht in Einklang zu bringen. So besteht die Modulprüfung aus 3 Einzelprüfungen die jeweils gesondert bewertet werden und auch getrennt wiederholt werden können. Dies ist mit der Vorgabe in § 16 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen nicht in Einklang zu bringen (https://www.fh-potsdam.de/studium-weiterbildung/studiengaenge/bauingenieurwesen-beng). Es besteht somit ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt, da sich keine normative Grundlage für die Aufteilung in Teilprüfungen, die getrennte Wiederholbarkeit, und den Einsatz unterschiedlicher Prüfer findet. Auch wurde die Modulprüfung fehlerhaft als Gruppenprüfung durchgeführt. Der Fehler ergibt sich insbesondere daraus, dass einzelne Beiträge der Prüflinge nicht gesondert abgegrenzt und damit erkennbar waren. Bei Durchführung einer Gruppenprüfung müssen die einzelnen Prüfungsleistungen gesondert bewertbar sein. Schließlich ergab sich auch ein Verstoß gegen das Zweitprüferprinzip. Die Bewertung erfolgte fehlerhaft durch lediglich einen Prüfer. Dem Widerspruch wurde somit stattgegeben und das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben. 

Prüfungsrecht

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Rechtsanwalt Stefan Hansen Pruefungsrecht
    Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Rechtsanwalt Alexander Muench Pruefungsrecht
    Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!