HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Täuschungsvorwurf erfolgreich entkräftet
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Täuschungsvorwurf #TUHH #Anhörungsverfahren

Gegenüber unserem Mandanten wurde ein Täuschungsvorwurf erhoben. Unmittelbar vor der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit wurde ihm von einem Mitprüfling eine Aufgabe vorgelegt mit der Bitte diese zu lösen. Bei dieser Aufgabe handelte es sich um einen Teil der Aufsichtsarbeit. Dies wusste unser Mandant nicht und er bemühte sich aus Hilfsbereitschaft dem Mitprüfling bei der Lösung der Aufgabe zu helfen. Aufgrund dieser Hiilfestellung wurde ein Täuschungsvorwurf erhoben. Wir konnten im Anhörungsverfahren nachweisen, dass unser Mandant nicht über die zur Verfügung stehende Prüfungszeit getäuscht hat. Auch konnte der Vorwurf der Verwendung eines unzulässigen Hilfsmittels ausgeräumt werden. Die Aufsichtsarbeit wurde bewertet und unser Mandant hat die Prüfung bestanden.

Pflegeexamen in Schleswig Holstein gerettet
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Pflegeprüfung #Nichtbestehen #Verfahrensfehler

Am Institut für berufliche Bildung in Schleswig-Holstein hatte unsere Mandantin das Pflegeexamen in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren gegen das endgültige Nichtbestehen geführt. Als Verfahrensfehler haben wir vorgetragen, dass eine der Fachprüfer nicht durchgängig bei der praktischen Prüfung anwesend war. Tatsächlich müssen sämtliche Prüfer die gesamte Prüfungsleistung zur Kenntnis nehmen. Dieser Verfahrensfehler konnte von dem Institut für berufliche Bildung nicht entkräftet werden. Es erging ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin erhält einen weiteren Prüfungsversuche. Diese Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung von Verfahrensfragen im Prüfungsrecht.

#Examensanfechtung #Justizprüfungsamt #Düsseldorf #Jura #Staatsexamen #Examensanfechtung - 11 | 2024

Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


Die Staatliche Pflichtfachprüfung unserer Mandantin wurde von dem Justizprüfungsamt bei dem OLG Düsseldorf für endgültig nicht bestanden erklärt. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie noch eine weitere “bestandene” Klausur. Wir haben das Widerspruchsverfahren und die Überdenkungsverahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung um eine Notenstufe angehoben und wird nunmehr mit der Note “ausreichend” bewertet. Mit diesem Ergebnis ist unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.  

Examensanfechtung
Examensanfechtung
11 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Sachsen #Zweitwiederholung #Staatsexamen

Nach Überdenkungsverfahren Zulassung zum zweiten Wiederholungsversuch


Unser Mandant hatte in Sachsen das zweite Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Für einen zweiten Wiederholungsversuch genügte die erzielte Durchschnittspunktzahl noch nicht. Wir haben das Widerspruchsverfahren und das Überdenkungsverfahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit im Zivilrecht wurde durch die Prüferin um eine Notenstufe angehoben. Dadurch erhöhte sich die erzielte Durchschnittspunktzahl, der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und unser Mandant wird zur zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen.  

#Examensanfechtung #Hessen #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren - 11 | 2024

Jurastaatsexamen in Hessen: Zulassung zur mündlichen Prüfung im Widerspruchsverfahren


Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Hessen endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und bezüglich einiger Klausurergebnisse das Überdenkungsverfahren begründet. In einer Klausur haben beide Prüfer ihre Bewertungen um jeweils einen Punkt angehoben. Mit dieser Korrektur sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Staatsexamen Pflegefachfrau #Pflegeprüfung #Schleswig Holstein

Pflegeexamen gerettet! Neuer Versuch in Schleswig Holstein


Unsere Mandantin hatte die staatliche Prüfung in der Pflege endgültig nicht bestanden. Die mündliche Prüfung wurde zweimal durchgeführt und nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. So haben wir insbesondere gerügt, dass die Prüfungszeit nicht eingehalten wurde. Dies war nicht einfach zu erkennen, da die Prüfung aus mehreren Teilen besteht. Dieser Verfahrensfehler musste von dem Landesamt in Schleswig-Holstein anerkannt werden. Es erging ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin bekommt eine weitere Chance. Die Kosten werden von dem Land Schleswig-Holstein übernommen.

#Examensanfechtung #Staatliche Pflichtfachprüfung #Jura #Examen - 10 | 2024

Jura-Examen vor dem VG Köln


Erfolg am Verwaltungsgericht Köln. Der Kläger hatte bereits 2018 die Klausuren der staatlichen Plichtfachprüfung abgelegt. Damals hatte das Prüfungsamt fehlerhaft keine Professoren an der Bewertung beteiligt. Nach erfolgreichem ersten Klageverfahren kam es zu einer Neubewertung zweier Aufsichtsarbeiten durch neue Prüfer. Auch diesmal machte das Prüfungsamt aber Verfahrensfehler. Die Randbemerkungen der ausgetauschten Prüfer wurden nicht entfernt. Ergebnis: ein erneuter Erfolg unseres Mandanten im Klageverfahren.

 

 

 


 

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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