HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Prüfungsanfechtungen bundesweit

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Prüfungsanfechtung | Examensanfechtung
Hochschulrecht | Prüfungsrecht

Wir sind eine auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und helfen Ihnen, bei jeder nicht bestandenen Prüfung. Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, so sind wir ebenso für Sie da, wie wenn Sie eine Verbesserung der Note anstreben. Auch im Falle einer Exmatrikulation oder, wenn ein Prüfungsrücktritt nicht anerkannt wird, helfen wir Ihnen weiter. Wir haben jahrelange Erfahrungen bei der Anfechtung von nicht bestandenen Prüfungen sowie bei Prüfungsrücktritten und Exmatrikulationen.

Das Nichtbestehen einer Prüfung stellt häufig eine lebensentscheidende Weichenstellung dar. Wir kennen die mit einer nicht bestandenen Prüfung verbundene emotionale Belastung und werden uns die Zeit nehmen, Sie umfassend zu betreuen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie eine Schulprüfung, eine Hochschulprüfung, ein juristisches Staatsexamen oder eine Fortbildungsprüfung nicht bestanden haben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, das Nichtbestehen zu beseitigen oder Ihnen Ihre Wunschnote zu verschaffen. Gleiches gilt selbstverständlich für die Verhinderung einer Exmatrikulation oder der Genehmigung eines Prüfungsrücktritts.

Bei einer Prüfungsanfechtung, einer Exmatrikulation, oder der Ablehnung eines Rücktritts muss in den meisten Fällen zunächst Widerspruch eingelegt werden. Wir betreuen Sie in diesem Widerspruchsverfahren ebenso, wie in einem möglichen späteren Klageverfahren. Bei einer Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Prüfung muss dann zunächst das sog. Überdenkungsverfahren durchgeführt werden. Wir haben große Erfahrung bei der Durchführung dieses Überdenkungsverfahrens und schaffen es so, bei einer Prüfungsanfechtung gegenüber dem Prüfer den „richtigen Ton“ zu treffen. Sollte das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führen, so kommt es bei einer nicht bestandenen Prüfung insbesondere darauf an, Verfahrensfehler zu finden. Auch hier haben wir aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des Prüfungsrechts oft Erfolg.

Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder jedem anderen Problem aus dem Prüfungsrecht ist es wichtig, sich qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei einem endgültigen Nichtbestehen werden wir alles dafür tun, damit Sie ihre Ausbildung fortsetzen bzw. abschließen können.

Praxiserfahrene Anwälte für Ihre Prüfungsanfechtung

Unsere praxiserfahrenen Rechtsanwälte haben insbesondere bei Prüfungsanfechtung aus dem Bereich Jura große Erfahrungen. Prüfungsanfechtung in Jura führen unsere Rechtsanwälte seit Jahren mit großem Engagement. Bei Prüfungsanfechtung in der Rechtswissenschaft ist ein Bezug zur Lehre im Bereich Jura sehr wichtig. Rechtsanwalt Frank Hansen ist als Repetitor tätig und kennt daher die Ausbildung in Jura sehr gut. Wir wissen wie Prüfer im Bereich Rechtswissenschaft „ticken“ und jeder Rechtsanwalt in unserem Hause wird dieses Wissen zugunsten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura einsetzen.

Unsere Strategie für Ihre Prüfungsanfechtung

Bei einer Prüfungsanfechtung, egal ob im Bereich Jura oder jedem anderen, ist es wichtig eine gute Strategie zu verfolgen. Zum einen kennen wir dank unserer jahrelangen Erfahrung den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Benotung zu erreichen. Zum anderen muss der Hochschule bzw. Prüfungsbehörde bereits zu Beginn der Prüfungsanfechtung deutlich gemacht werden, dass die Prüfung an Rechtsfehlern leidet. Somit wird ein gewisser Druck aufgebaut und die Juristen der Hochschule werden den Prüfer eher zu einer Anhebung der Benotung auffordern.

Wir vertreten Sie bei jeder Art von Prüfungsanfechtung, hier nur ein kleiner Auszug möglicher Prüfungen

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Examens- & Prüfungsanfechtungen

Anwaelte Hansen Muench Pruefungsrecht Team
Examensanfechtung erfolgreich!
1 | 2026 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Hessen #Prüfungsrecht

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte im lediglich eine weitere bestandene Aufsichtsarbeit. Wir haben das Überdenkungsverfahren geführt und nach erfolglosem Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt. Das Gericht teilte unsere Auffassung, dass hinsichtlich einer Klausur aus dem Zivilrecht zwei erhebliche Bewertungsfehler vorlagen. Dies hätte eigentlich zu einer Neubewertung durch die gleichen Prüfer geführt. Uns ist es gelungen in einem Vergleich eine vollständige Neubewertung durch neue Prüfer zu erreichen. Jetzt bestehen sehr gut Chancen, dass das Examen doch noch bestanden werden kann.

Erfolgreiches Widerspruchsverfahren Fachhochschule Aachen
1 | 2026 - #Prüfungsrecht #Modulprüfung #Multiple-Choice #Verfahrensfehler #Überdenkungsverfahren

Unsere Mamdantin studiert im Studiengang B.Sc, Global Business and Economics. Eine Modulprüfung konnte endgültig nicht bestanden werden. Wir haben im Widerspruchsverfahren ein Überdenkungsverfahren durchgeführt. Außerdem haben wir mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. So wurde das Antwort-Wahl-Verfahren fehlerhaft durchgeführt. Außerdem wurde gegen das Zweitprüferprinzip verstoßen und die Prüfer wurden nicht ordnungsgemäß bestellt. Im Ergebnis wurde die Bewertung der Prüfung deutlich angehoben und diese ist nunmehr bestanden. Das Studium unserer Mandantin konnte somit gerettet werden.

#Prüfungsrecht #Basuingenieurwesen #FH-Potsdam #Endgültiges Nichtbestehen #Widerspruchsverfahren - 12 | 2025

Widerspruch gegen endgültiges Nichtbestehen an FH-Potsdam erfolgreich


Unser Mandant hatte die Modulprüfung „Grundlagen Stadtbauwesen“ im Studiengang Bauingenieurwesen endgültig nicht bestanden. Der Aufbau und die Struktur der Prüfungsleistung sind mit den Vorgaben der Prüfungsordnung nicht in Einklang zu bringen. So besteht die Modulprüfung aus 3 Einzelprüfungen die jeweils gesondert bewertet werden und auch getrennt wiederholt werden können. Dies ist mit der Vorgabe in § 16 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen nicht in Einklang zu bringen (https://www.fh-potsdam.de/studium-weiterbildung/studiengaenge/bauingenieurwesen-beng). Es besteht somit ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt, da sich keine normative Grundlage für die Aufteilung in Teilprüfungen, die getrennte Wiederholbarkeit, und den Einsatz unterschiedlicher Prüfer findet. Auch wurde die Modulprüfung fehlerhaft als Gruppenprüfung durchgeführt. Der Fehler ergibt sich insbesondere daraus, dass einzelne Beiträge der Prüflinge nicht gesondert abgegrenzt und damit erkennbar waren. Bei Durchführung einer Gruppenprüfung müssen die einzelnen Prüfungsleistungen gesondert bewertbar sein. Schließlich ergab sich auch ein Verstoß gegen das Zweitprüferprinzip. Die Bewertung erfolgte fehlerhaft durch lediglich einen Prüfer. Dem Widerspruch wurde somit stattgegeben und das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben. 

Prüfungsrecht
Prüfungsrecht
12 | 2025 - #Prüfungsrecht #Meisterprüfung #Handwerkskammer Hannover #Prüfung #Nichtbestehen

Meisterprüfung Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk


Erfolg im Widerspruchsverfahren bezüglich der Meisterprüfung Teil III im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk vor der Handwerkskammer Hannover (https://www.hwk-hannover.de/artikel/meisterpruefung-23,0,269.html). Unser Mandant hatte die Prüfung bisher noch nicht erfolgreich bewältigen können. Wir haben bei den schriftlichen Prüfungen aufwendig das Überdenkungsverfahren begründet und eine erneute Stellungnahme des Prüfungsausschusses erwirkt. Im Ergebnis haben die Prüfer die Bewertung um entscheidende 2 Punkte angehoben. Unser Mandant kann nunmehr eine mündliche Ergänzungsprüfung durchführen. Es erging ein Abhilfebescheid.

#Prüfungsrecht #Fortbildungsprüfung #IHK Ostwestfalen - 12 | 2025

Klageverfahren Fortbildungsprüfung Industriemeister erfolgreich


Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Industriemeister Fachrichtung Printmedien zunächst endgültig nicht bestanden. Das von ihm selbst durchgeführte Widerspruchsverfahren verlief erfolglos. Wir haben ihn dann vor dem Verwaltungsgericht Minden vertreten. Im Klageverfahren konnten wir vortragen, dass bei der Präsentationsprüfung und dem Fachgespräch Personen anwesend waren, die nach der Prüfungsordnung nicht anwesend sein durften. Dies wurde als erheblicher Verfahrensfehler erkannt und unserem Mandanten steht ein weiterer Prüfungsversuch zu. Die Klage ist erfolgreich.

Prüfungsrecht
Examensanfechtung
11 | 2025 - #Examensanfechtung #Potsdam #Examensanfechtung #Prüfungsrecht

Drei Erfolge am Verwaltungsgsericht Potsdam an einem Tag


Drei mündliche Verhandlungen an einem Tag und dreimal erfolgreich für die Mandanten: Im ersten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens in Jura. Wir konnten das Gericht von mehreren Bewertungsfehlern überzeugen und zwei Klausuren werden von neuen Prüfern neu bewertet. Im zweiten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Jura. Hier war einer der Prüfer bereits aus dem Hauptamt ausgeschieden (a.D.) und somit nicht mehr Mitglied des Prüfungsamtes. Ein erheblicher Verfahrensfehler. Diese Klausur wird ebenfalls von neuen Prüfern neu bewertet. Im Letzten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen im Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik an der TH Brandenburg. Unserer Mandantin wurde bei der Abgabe einer Projektarbeit die Verlängerung der Abgabefrist zu Unrecht verweigert. Hier darf die Prüfung neu abgelegt werden.

Im besten Fall wurden heute drei Karrieren gerettet 

#Prüfungsrecht #Fortbildungsprüfung #IHK #Prüfungsrecht #Widerspruchsverfahren - 11 | 2025

Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt


Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Betriebswirt wurde IHK Heilbronn-Franken endgültig nicht bestanden. Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler geltend gemacht. Die IHK ist unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat einen Abhilfebescheid erlassen. Die Fortbildungsprüfung unseres Mandanten ist nunmehr gerettet.

Prüfungsrecht

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Rechtsanwalt Stefan Hansen Pruefungsrecht
    Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Rechtsanwalt Alexander Muench Pruefungsrecht
    Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


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Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

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