
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Examensanfechtungen in Niedersachsen machen einen sehr großen Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit aus. Dies liegt sicherlich auch daran, dass viele Studenten und Referendare aus Niedersachsen einen starken Bezug zu Hamburg haben oder sogar von dort stammen. Wir kennen viele der Prüfer des Landesjustizprüfungsamtes in Celle und können deren Verhalten einschätzen. Diese Erfahrungen sind von großer Bedeutung, um die erforderlichen Überdenkungsverfahren erfolgreich führen zu können. So kann besser bestimmt werden, welche Aufsichtsarbeit sich für die Durchführung eines Überdenkungsverfahrens eignet. Außerdem beobachten wir seit Jahren, welcher „Ton“ bei welchem Prüfer zu einer Anhebung der Bewertung führt. Diese unschätzbaren Erfahrungswerte stellen einen großen Mehrwert für unsere Mandanten dar.
Die Rechtsgrundlagen und Bestimmungen für die staatliche Pflichtfachprüfung sowie für das zweite juristische Staatsexamen finden sich im Wesentlichen im Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG). Ausweislich § 3 Abs. 1 NJAG besteht die staatliche Pflichtfachprüfung aus sechs Aufsichtsarbeiten. Die Pflichtfachprüfung ist bestanden, wenn zwei Aufsichtsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind, die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 21 Punkte ergibt und die Prüfungsgesamtnote mindestens „ausreichend“ lautet. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 NJAG. Die zweite Staatsprüfung ist gem. § 14 Abs. 2 NJAG bestanden, wenn drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sind, die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt und die Prüfungsgesamtnote mindestens „ausreichend“ lautet.
Gemäß § 9 Abs. 1 NJAG besteht die zweite juristische Staatsprüfung aus acht Aufsichtsarbeiten. In beiden Prüfungen werden somit eine zu bestehende Anzahl von Aufsichtsarbeiten und eine zu erreichende Gesamtpunktzahl vorgegeben. Diese Besonderheiten müssen bei Examensanfechtungen in Niedersachsen berücksichtigt werden.
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