Examensanfechtungen in
Nordrhein-Westfalen

Die Anfechtung von juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen macht einen großen Teil unserer Tätigkeit aus. Dies betrifft sowohl Prüfungsanfechtung hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch hinsichtlich des zweiten juristischen Staatsexamens. Das besondere Vertrauen der Referendare aus Nordrhein-Westfalen kann auch damit zusammenhängen, dass RA Frank Hansen als Repetitor für Alpmann-Schmidt in Münster tätig ist. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor dem juristischen Prüfungsamt in Köln, als auch vor denjenigen in Düsseldorf und Hamm.

Die Rechtsgrundlagen sowohl für die staatliche Pflichtfachprüfung, als auch für das zweite juristische Staatsexamen finden sich im Wesentlichen in dem Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen - JAG NRW). Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung in der staatlichen Pflichtfachprüfung dann nicht möglich, wenn vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden sind oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat. Im zweiten juristischen Staatsexamen ist gem. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 56 Abs. 2 JAG NRW eine Zulassung zur mündlichen Prüfung dann nicht möglich, wenn sechs oder mehr Aufsichtsarbeiten mit der Note "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden sind oder der Prüfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat. In NRW gilt somit sowohl eine Mindestdurchschnittsnote als auch eine mindestens zu erreichende Anzahl von bestandenen Klausuren. Gemäß § 18 Abs. 3 JAG NRW gilt in NRW außerdem eine sehr besondere Berechnungsmethode zur Ermittlung der Gesamtnote.

Die Durchführung des Überdenkungsverfahrens weist hingegen keinerlei Besonderheiten auf. Die Prüfungsämter bestehen weder auf eine Unkenntlichmachung des Prüflings, noch werden Teile der Begründung nicht an die Prüfer weitergegeben.

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